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Der Verlauf einer psychotherapeutischen Behandlung

In der ersten therapeutischen Sitzung stellt das Kind / der Jugendliche mit dem Therapeuten über Spielen, Malen, Gestalten, Sprechen oder auch Schweigen eine für ihn charakteristische Beziehung her.

In weiteren Sitzungen mit dem Kind / Jugendlichen und den Eltern wird die beschriebene Symptomatik diagnostisch ausgewertet. Die Verhaltensbeobachtung in der Interaktion mit uns Therapeutinnen nimmt dabei einen hohen Stellenwert ein. Zeitgleich ist ärztlich abzuklären, ob körperliche Ursachen nicht ebenfalls Grund der Erkrankung sind.

Wird die psychotherapeutische Behandlungsaufnahme als sinnvoll erachtet, so sind für die Durchführung der Behandlung die Motivation des Kindes / Jugendlichen und die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit von entscheidender Bedeutung. Bei Jugendlichen kann die psychotherapeutische Behandlung auch nur mit dem Jugendlichen stattfinden.

Im Verlauf des psychotherapeutischen Prozesses können bisher verborgene belastende Empfindungen, Gedanken und Phantasien zu Tage treten, die mit Hilfe der vertrauensvollen therapeutischen Beziehung bearbeitet werden. Dabei nutzen wir unser professionelles Verständnis für Störungen des psychischen Gleichgewichts und der betroffenen Beziehungen (Eltern, Freunde, Schule u.s.w). Die Ermöglichung eines inneren Verständnisses für die eigenen Schwierigkeiten, das zu Tage treten unbewusster Empfindungen, ihre Verbalisierung und Erklärung tragen zu einer gesunden Entwicklung und zur Heilung der seelischen Erkrankung bei.

Die Eltern des Kindes / Jugendlichen bleiben im Verlauf des gesamten psychotherapeutischen Prozesses wichtige Ansprechpartner und Helfer in der Behandlung. Im Sinne eines erfolgreichen Abschlusses der Psychotherapie werden sie eingeladen, ihre Sichtweisen zu ihrem Kind / Jugendlichen, ihre Schwierigkeiten mit ihm / ihr und, wenn möglich, ihre eigenen Bedürfnisse zur Sprache zu bringen. Denn in der Erkenntnis der Zusammenhänge zwischen dem Umgang der Eltern mit ihrem Kind und der psychischen Entwicklung ihres Kindes liegt der förderliche Dialog für ihr Kind.

Selbstverständlich unterliegen die gespielten, gesprochenen und empfundenen Inhalte der Sitzungen unserer therapeutischen Schweigepflicht.

Die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen Psychotherapie sind wissenschaftlich anerkannte Behandlungsverfahren. Die Kosten der Behandlung werden auf Antrag bis zum 21. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, je nach Versicherungsbestimmungen auch von den Beihilfestellen und den privaten Krankenversicherungen. Im Falle von nicht abgesagten und nicht wahrgenommenen Sitzungen entsteht ein Ausfallhonorar, der von den Eltern unserer Patienten übernommen werden muss.